Schwarzwälder Bote vom 17. Dezember 2015
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Meta
Bisher ist nicht erkennbar wie ein Schutz der
Fledermäuse realistisch möglich sein soll.
In Blumberg darf per Gerichtsbeschluss
die Sauschwaenzlebahn von September bis
Maerz nicht fahren.
Der Nabu hat den Schutz der Fledermaus Population
gerichtlich durchgesetzt.
Dort geht es um max 250 Fledermäuse, hier steht
die Existenz bzw Vernichtung von 7000 Fledermäusen
auf dem Spiel
Sehr geehrter Herr Polensky,
soweit ich das beurteilen kann, unternimmt der Landkreis alles, was zur Erhaltung der Fledermauspopulation gesetzlich notwendig ist. Ihre Zahl von 7.000 Fledermäusen beruht übrigens auf einer theoretischen Hochrechnung von meiner Erinnerung nach ca. 50 festgestellten Exemplaren. Ich habe diese Hochrechnung von Anfang an für sehr gewagt gehalten. Die zur Zeit laufende wissenschaftliche Untersuchung wird hoffentlich belastbarere Zahlen liefern. Ich war vor einiger Zeit bei einer Demonstration der Untersuchung vor Ort und glaube mich seitdem in meiner Ansicht über die Zahl der Fledermäuse bestätigt. Bei dieser Untersuchung wird auch festgestellt, um welche Arten von Fledermäusen es sich handelt. Aus der Diskussion habe ich entnommen, dass bis dahin kein Exemplar der hoch geschützten Arten festgestellt wurde, obwohl jede Fledernmaus beim Ein- und Ausfliegen fotografiert wird.
Fledermäuse hat es in den beiden Tunneln schon zu Dampflokzeiten gegeben, wie einer unserer ältesten Vereinmitglieder berichtet. Sie haben sich auch von Dampf und Russ nicht beeindrucken lassen. Auf seinen regelmäßigen Inspektionsgängen zu dieser Zeit sind in den Tunnels keine mit den Zügen kollidierten Tiere gefunden worden, obwohl auch damals zumindestens bergab schon mit 90 km/h gefahren wurde. Das wird übrigens auch zukünftig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit sein.
Man muss sich ja auch von der Vorstellung lösen, dass die Tiere innerhalb der Tunnelröhre hausen. Vielmehr leben sie in den Hohlräumen darüber. Am Hirsauer Tunnel ist zudem ein Zugang zu diesen Hohlräumen außerhalb des Tunnelportals. Richtig ist aber, dass sie beim Ausschwärmen gefährdet sein könnten.
Übrigens handelt es sich bei der Sauschwänzlebahn um eine Museumsbahn und nicht um eine Bahn die dem ÖPNV dient. In sofern dürfte eine rechtliche Bewertung auf einer anderen Basis zu fällen sein.
Wartem wir es also ab, das neue Jahr wird neue Erkenntnisse bringen.