Baumfällarbeiten teilweise gestoppt

In einer Pressemitteilung vom 22. Dezember 2016 brichtet das Verwaltungsgericht Karlsruhe über den Beschluss zum „Eilantrag des Naturschutzbunds Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BUND) wegen Baumfäll- und Rodungsmaßnahmen entlang der Bahnstrecke Calw – Weil der Stadt“.

Der Beschluss vom 21.12.2016 (8 K 6501/16) ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Der Text steht für sich, und wir enthalten uns wie üblich wieder jedweden Kommentars. Sobald es neue Nachrichten dazu gibt, werden wir an dieser Stelle berichten.

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