Stehen Gleisbauarbeiten an Bahnstrecken an, müssen Baufirmen vorab Planauskünfte einholen, um Versorgungsleitungen nicht zu beschädigen.
Schwarzwälder Bote
Stehen Gleisbauarbeiten an Bahnstrecken an, müssen Baufirmen vorab Planauskünfte einholen, um Versorgungsleitungen nicht zu beschädigen.
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