Nachforderung der AVG für den Betrieb der Enztalbahn

Unter dem etwas reißerischen Titel „Riesige Finanzlücke bei der Enztalbahn – Steht ihre Zukunft auf der Kippe?“ veröffentlicht die Pforzheimer Zeitung am 13. Oktober die Nachforderung der AVG für den Betrieb der Enztalbahn. Informationen zur Größenordnung der Nachforderung und andere Fakten? – Fehlanzeige.

PZ Artikel

Die erklärten Gegner der Hermann-Hesse-Bahn aus Malmsheim nehmen nun diesen Artikel zum Anlaß, eine neue Verschwörungstheorie in die Welt zu setzen ohne weiter zu recherchieren und „…solche Auswirkungen für den Landkreis Böblingen, Renningen, und Weil der Stadt“ in den Raum zu stellen.

Zunächt einmal zum Finanzierungsszenario der Enztalbahn:

  • Der Verkehr auf der Enztalbahn ist vom Land Baden-Württemberg bestellt.
  • Mit der Attraktivierung dort wurde auch ein verbessertes Angebot bestellt, das über das Landesniveau hinausgeht, weshalb die drei Anliegerkreise (Stadtkreis PF, Enzkreis und Landkreis Calw) von Anfang an (2003) eine Mitfinanzierung der Betriebskosten tragen.
  • Der Landkreises refinanziert sich wiederum – entsprechend dem Modell, das auch bei der HHB angewendet weden soll, teilweise bei den Anliegerkommunen Höfen und Bad Wildbad.
  • In der Vergangenheit wurden vom Land keine Abrechnungen mit den Kreisen vorgenommen, obwohl der Anspruch bestand, als auch die Mittel benötigt wurden. Das wird jetzt für die Jahre 2003 – 2016 einschließlich nachgezogen. Der Landkreis Calw hat in den vergangenen Jahren vorsorglich entsprechende Rückstellungen gebildet, somit kommt die Nachforderung nicht überraschend.
  • Die den Kreis Calw betreffende Nachforderung beläuft sich auf 541.285 Euro für die Betreibsjahre von 2003 bis 2016 (~38.663 EUR/Jahr). Dem steht eine Rückstellung von 580.000 Euro im Kreishaushalt 2015 gegenüber.

Im Rahmen dieser Abrechnung wurde nun das Thema der Finanzierung über die weitere Laufzeit des Verkehrsvertrags bis 2022 gestellt. Die AVG hat Mehrbedarf angemeldet, das Land erstmal an seiner Deckelung festgehalten. Ein großer Anteil der von der AVG geltend gemachten Kostensteigerungen ist auf erhöhte Trassenpreise zurück zu führen, von der AVG also nicht direkt zu verantworten. Inzwischen konnten von allen Seiten Zugeständnisse erreicht werden, so dass nun ein Lösungsvorschlag auf dem Tisch liegt, den die kommunalen Gremien noch absegnen müssen. Im Kreistag Calw ist dies am Montag, den 24.10.2016 auf der Tagesordnung. Aus dem vorliegenden Verhandlungsergebnis ergibt sich ein auf den Kreis Calw entfallender Finanzierungsanteil von insgesamt 1.528.073 EUR für die Jahre 2017 bis 2022 (~254.680 EUR/Jahr). Hiervon trägt der Landkreis 50%, also 764.040 EUR (~ 127.340 EUR/Jahr). Auf die Stadt Bad Wildbad entfallen 657.074 EUR (~ 109.512 EUR/Jahr), auf die Gemeinde Höfen 106.966 EUR (~ 17.828 EUR/Jahr). Jeder kann selbst entscheiden, ob die jährlichen Beträge nun als „riesig“ oder doch ehr als übersichtlich zu betrachten sind. Dass nach dieser Zeit eine Neukalkulation der Kosten vorgenommen wurde kann ja sicherlich einleuchten. Dem steht eine über die Jahre ständig gestiegene Anzahl von Fahrgästen gegenüber, von denen naturgemäß vor allen Dingen Bad Wildbad und Höfen profitieren.

Nähere Detail können der Sitzungsvorlage des Kreistags Calw sowie der Anlage dazu entnommen werden.

Kreistags Vorlage Finanzierung des Betriebs Enztalbahn

Anlage dazu

Ok liebe PZ, das Thema ist ja etwas sperrig und sicherlich in der Ausführlichkeit für den unbedarften Leser nicht unbedingt geeignet. Muss man aber dazu einen reißerischen Artikel machen und damit die Leser verunsichern?

Ok liebe Bi deren Namen wir nicht in den Mund nehmen. Wie wäre es denn, wenn zunächt mal die Fakten recherchiert würden, bevor mal wieder auf die Pauke gehauen wird.

RE, 22.10.2016

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