Schwarzwälder Bote
Zum aktuellen Stand 26. November: Das Landratsamt Calw hat eine Klageerwiederung beim Verwaltungsgrericht Karlsruhe eingereicht mit dem Antrag,
- den Antrag des Nabu auf Erlass einer eintweiligen Verfügung abzulehnen und
- dem Antragsteller die Kosten des Verfahren zu belasten
Es folgt eine Begründung, welche die Behauptungen des NABU im Detail widerlegt. Dabei wird auch auf die aktuellen Maßnahmen des Landkreis Calw eingegangen, bei der Rodung naturschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen.
Aktuell 28.11.2016:
Der Text steht auf der Internet Seite der Hermann-Hesse-Bahn unter
http://www.hermann-hesse-bahn.de/download.php?file=439500fb9da24a79334db1904c244d11
zur Verfügung.
Ich erwarte das Ergebnis mit einiger Gelassenheit.
Roland Esken
5 Antworten auf NABU geht gegen Rodungen vor