Ausgangslage:
Das Betriebskonzept der Herrmann Hesse Bahn sieht eine Fahrt von Calw nach Weil der Stadt über die vorhandene aber zu reaktivierende Strecke der Würthembergischen Schwarzwaldbahn vor. Weiter soll die Fahrt über die bestehende DB Strecke nach Renningen gehen, um dort mit nur einem Umstieg die S60 in Richtung Böblingen / Sindelfingen zu erreichen.
Neuerdings hält der Shuttle Bus zum BOSCH Areal nur einen Steinwurf vom vorgesehenen Haltepunkt der HHB.
Die umstiegsfreie Lösung bis Renningen wird sicherlich etliche Autofahrer aus dem Kreis Calw motivieren, auf die HHB umzusteigen. Renningen profitiert mittelbar dann durch weniger Staus auf der Bundesstraße.
Klage der Stadt Renningen:
Für den dazu notwendigen Umbau des Bahnhofs Renningen zur Errichtung eines weiteren Bahnsteigs als Haltepunkt für die HHB liegt seit kurzen die Plangenehmigung vor. Gegen diese vom RP Stuttgart herausgegebene Plangenehmigung hat die Stadt Renningen nun Klage eingereicht mit der Absicht, nach einer GR Sitzung nach den Ferien eine Klagebegründung nachzureichen oder die Klage zurückzuziehen. Da gegen das RP Stuttgart geklagt wird, ist das OVG Mannheim dafür zuständig. Ich habe die in der Presseeklärung der Stadt Renningen bisher genannten Gründe den entsprechenden Passagen der Plangenehmigung mal gegenüber gestellt. Dabei komme ich zu der Ansicht, dass die Argumente aus Renningen dort schon alle behandelt worden sind und dort, wo den Forderungen nicht entsprochen wurde, eine schlüssige Begründung mit Hinweisen auf entsprechene gesetzliche Regelungen geliefert wird.
Einwendungen der Stadt Renningen zur Planfeststellung
Es mag sich nun jeder fragen, wie aussichtsreich diese Klage wohl ist.