In einer Pressemitteilung vom 22. Dezember 2016 brichtet das Verwaltungsgericht Karlsruhe über den Beschluss zum „Eilantrag des Naturschutzbunds Deutschland Landesverband Baden-Württemberg e.V. (BUND) wegen Baumfäll- und Rodungsmaßnahmen entlang der Bahnstrecke Calw – Weil der Stadt“.
Der Beschluss vom 21.12.2016 (8 K 6501/16) ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
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