Vereinssatzung

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Verein Württembergische Schwarzwaldbahn (WSB) e.V.

S a t z u n g in der Fassung vom 16. März 2013

§ 1 Name, Sitz
1. Der Verein heißt „Verein Württembergische Schwarzwaldbahn e.V.“ (WSB).1
2. Sitz des Vereins ist Calw.
3. Der Verein ist am 26. Februar 1988 unter VR 415 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Calw eingetragen worden.

1 Nachrichtlich: Gegenüber der Fassung der Gründungsversammlung vom 10.12.1987 ist der Name in der Mitgliederversammlung vom 3.3.2007 geändert worden aus „Verein zur Erhaltung der Württembergischen Schwarzwaldbahn e.V.“

§ 2 Zweck
Der Verein hat den Zweck, insbesondere zur Schonung der Umwelt, wegen der hohen Verkehrssicherheit und des geringen Landschaftsverbrauchs,
1. die Erhaltung der Bahnstrecke (Stuttgart -) Weil der Stadt – Calw mit ihren historisch wertvollen Bau- werken,
2. die Wiederaufnahme des Betriebs,
3. den Neubau einer Eisenbahnverbindung Calw – Sindelfingen unter Benutzung der Württembergischen Schwarzwaldbahn,
4. die Einführung eines historischen Museumsbahnbetriebes zu fördern. Das schließt ein, durch Vorschläge von bedarfsgerechten Fahrplänen und von Gleisanschlüs-sen zu Betrieben möglichst viel Personen- und Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern.

§ 3 Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
5. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied können natürliche und juristische Personen werden. Natürliche Personen unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
2. Die Mitgliedschaft wird nach schriftlicher Beitrittserklärung durch Beschluss des Vorstandes erworben.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Eingang des Jahresbeitrages.
4. Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss durch die Mitgliederversammlung oder Tod; bei juristischen Personen durch Austritt oder Auflösung , ohne dass ein Rechtsnachfolger vorhanden ist.
5. Ein Austritt muss schriftlich an den Vorstand erklärt werden.
6. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied dem Zweck des Vereins nachhaltig zuwiderhandelt oder dessen Ansehen beharrlich schädigt.
7. Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und dort ihr Stimmrecht auszuüben, was auch durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Person geschehen kann.
8. Die Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge und Vorschläge zu unterbreiten.
9. Die Mitglieder haben die Pflicht, die vom Verein getroffenen satzungsgemäßen Entscheidungen anzuerkennen und zu beachten.
10. Die Mitglieder haben die Pflicht, den Jahresbeitrag in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres zu bezahlen.

§ 5 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand, Beirat und die Mitgliederversammlung.
2. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
3. Der Beirat besteht aus einer variablen Anzahl von Mitgliedern, die durch den Vorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Ausübung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen.
4. Gesetzliche Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
5. Die Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der bisherige Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
6. Vorstand und Beirat sind ehrenamtlich tätig.
7. Durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung kann ein(e) Ehrenvorsitzende(r) aus der Reihe der Mitglieder ernannt werden. Die Ernennung ist eine Auszeichnung für eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit an herausragender Stelle im Interesse des Vereins. Die Ernennung erfolgt unbefristet. Die Stellung als Ehrenvorsitzende(r) endet mit der Mitgliedschaft nach §4, Satz 4ff. Der / die Ehrenvorsitzende steht dem Vorstand mit Rat und Tat zur Seite und wirkt bei Behörden, Verbänden und Gremien im Sinne der Vereinsziele.

§ 6 Mitgliederversammlung
1. Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr statt. Ort und Zeit sowie Tagesordnung werden vom Vorstand bestimmt und den Mitgliedern mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
2. Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich mit Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.
3. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
– Bericht des 1. Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr,
– Bericht des Kassenführers,
– Entlastung des Vorstandes,
– Festsetzung des Mitgliedsbeitrages für das neue Geschäftsjahr,
– alle zwei Jahre Wahlen der Vorstandsmitglieder,
– Beschlussfassung über Anträge,
– Bericht des Vorstandes über geplante Aktivitäten,
– Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins.
4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
5. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden, falls nicht anders vorgeschrieben, mit Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Zu Beschlüssen über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins ist Zweidrittelmehrheit erforderlich.
6. Wahlen können in geheimer Abstimmung oder durch Akklamation erfolgen. Geheime Abstimmung muss erfolgen, wenn mindestens ein Mitglied dies verlangt.
7. Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 7 Geschäftsführung
1. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Die Kassenführung wird für jedes Geschäftsjahr durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer kontrolliert.
4. Gerichtsstand für Streitfälle ist Calw.

§ 8 Auflösung
1. Die Auflösung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
2. Bei Auflösung fällt das Vermögen des Vereins einer Einrichtung zu, die gemäß Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt ist. Diese Einrichtung wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Restvermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

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Mitgliedsantrag

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Protokolle der Hauptversammlungen

Hauptversammlung 2013

Hauptversammlung 2012

Hauptversammlung 2011

Hauptversammlung 2010

Hauptversammlung 2009

Hauptversammlung 2008

Hauptversammlung 2007

Hauptversammlung 2006

Hauptversammlung 2005

Hauptversammlung 2004

Hauptversammlung 2002

Hauptversammlung 2001

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Nachhaltigkeit für die Schwarzwaldbahn

Am nächsten Dienstag in 17 Jahren

Auch wenn die Schwarzwaldbahn hoffentlich in absehbarer Zeit wieder regulär in Betrieb geht, wird dem Verein das Geschäft nicht ausgehen: Diejenigen Anlagenteile und Baulichkeiten der Schwarzwaldbahn, die regulär auch in Zukunft nicht mehr nutzbar sein oder genutzt werden, aber unter Denkmalschutz stehen, müssen weiterhin erhalten werden. Das wird für den Betreiber ohne ehrenamtliche Hilfe (des Vereins) schwierig sein. Auch bei professionellem gewerblichen Verkehr dürfte zusätzliche, ehrenamtliche Förderung für die Schwarzwaldbahn sinnvoll sein, etwa:

Bau und Unterhalt von Kleinsthaltepunkten (Hirsau Fuchskllnge, Welzberg/Hermann-Hesse-BIick, evtl. Dätzingen, Ostelsheim Sportplatz)

Verwirklichen eines Schwarzwaldbahn-Kulturdenkmal-Konzeptes gemeinsam mit den Kommunen unter Erhaltung und öffentlicher Nutzung des historischen Stationsgebäudes Calw, der ehemaligen Lokstation (teilweise Wiedererrichtung als universell für Kultur und Eisenbahntechnik nutzbare Lo(c)kstation – Kulturdrehscheibe Nordschwarzwald‘ usw.)

Anlage eines Bahnlehrpfades und Hermann-Hesse-Erlebnispfades auf der Trasse des zweiten Gleises zwischen Calw und Althengstett

Organisation und Unterstützung für touristischen Sonderzugverkehr, z. B. Bäderzüge Böblingen/Stuttgart-Calw-Bad Liebenzell oder Zusatzeinsatz eines historischen Zugverkehrs in den „Taktlücken“ am Wochenende

Beschaffung der Calwer Original-Dampflok Nr. 86 436 des Vereins Ulmer Eisenbahnfreunde (www.uef-dampf.de); Präsentation gemeinsam mit der dem Verein WSB gehörenden Calwer Original-Kleindiesellok Köf 4368 in der ‚Lo(c)kstation‘ im Rahmen einer Ausstellung zur spannenden Wirtschafts- und Verkehrsgeschichte von Calw

Während die Kommunen als Auftraggeber und der künftige Betreiber des Regulärverkehrs als Auftragnehmer in gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis- sen stehen werden, wird die Schwarzwaldbahn eine unabhängige, nur der Sache (und der Sachlichkeit) verpflichtete Stimme und Partei (in Gestalt des Vereins WSB) weiterhin gut gebrauchen können.

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20 Jahre WSB e.V.

Diese Galerie enthält 8 Fotos.

Titelblatt:Stellwerk 1 in Calw mit vorbeifahrender Kulturbahn Schematische Streckenkarte Höhenprofil (zeichnerisch überhöht) 21.Mai 1989: Bahnhofsfest von WSB-Verein und Deutscher Bundesbahn im Abzweigbahnhof Calw und Führerstandsmitfahrten – einen Kilometer hinaus auf die ansonsten gesperrte Schwarzwaldbahn! Eine riesige Masse an Besuchern kam … Weiterlesen

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Reaktivierung

bahn vor stellwerk

Ziel:

Wiederaufnahme des Schienen-Nahverkehrs zwischen Weil der Stadt und Calw mit modernen Fahrzeugen und attraktiven Fahrplänen.

Weitere Informationen zum Thema ‚Reaktivierung‘:

Zukunft der Bahn
Chronologie der Strecke
Haltestellen
Zehn Fragen
Bitte daran denken
Offene Fragen
Region Nordschwarzwald
Schneller als das Auto

Zur Erreichung der oben genannten Ziele arbeitet der Verein WSB eng mit der Politik und anderen Beteiligten zusammen.

2009 hat der Kreistag Calw das Vorgehen der Kreisverwaltung gutgeheißen. Diese soll weiterhin, wie dies die Planer Ende 2008 empfohlen haben, die Bahnreaktivierung in Form einer Verlängerung der bestehenden Stuttgarter S-Bahn betreiben und nicht mehr als rein lokalen Pendelverkehr zwischen Calw und Weil der Stadt.
Damit verlässt die Calwer Schwarzwaldbahn den Status als „Kreisbahn“ und Lokalbahn, in welcher Form die anderen seit 1996 reaktivierten Zweigstrecken in der Metropolregion Stuttgart betrieben werden. Für die Schwarzwaldbahn liegt das letztlich nahe, denn der Calwer Abschnitt ist keine Zweigstrecke, sondern die vor über 130 Jahren 1872 am Stück eröffnete natürliche Verlängerung der Strecke von Stuttgart.

Es wird politisch nicht mehr über das ‚ob‘ sondern nur über das ‚wie‘ und ‚wann‘ einer Wiederaufnahme des Betriebs diskutiert.
Sehr erfreulich ist, dass die bei anderen Vorhaben übliche Grundsatzdiskussion, ob der Bahnbetrieb möglich, sinnvoll und zweckmäßig ist, völlig übersprungen werden konnte.
Der Erfolg nicht zuletzt der vom Kreis Calw seit rund zehn Jahren mit Herzblut sanierten und aufgewerteten Enzbahn nach Bad Wildbad und der Nagoldbahn Pforzheim – Calw – Horb scheint inzwischen die Kreisgremien zu beflügeln. Es ist eine Ironie der Verkehrsgeschichte, dass damit die drei Bahnstrecken im Kreis Calw in einer Reihenfolge unterstützt wurden und werden und werden mussten, die im Gegensatz steht zu ihrer verkehrlichen Bedeutung: Für den Kreis Calw am wichtigsten wäre eigentlich die Schwarzwaldbahn, denn die Anbindung nach Stuttgart auf der Schiene wird als als am entscheidensten empfunden. Die Nagoldbahn bildet vor allem die ‚innerkreisliche‘ Verbindung sowie nach Pforzheim. Die Enzbahn ist für Bad Wildbad enorm wichtig, auch wenn sie aus dem Kreisgebiet hinausführt, bevor sie überhaupt Pforzheim erreicht. Weil die Deutsche Bahn AG sie ab Mitte der 1990er Jahre aufgeben wollte, musste der Kreis Calw dort als erstes handeln. Aber auch für die Schwarzwaldbahn gilt: Lieber spät als nie.

Altgediente einstige Bundesbahnstrategen sagen längst hinter vorgehaltener Hand: Lägen an der Enz- und Nagoldbahn nicht mit Bad Wildbad und Bad Liebenzell bedeutende Kurorte, auf die politisch Rücksicht zu nehmen war, so hätte die Bundesbahn bereits mit ihrem „Dritten Stufenplan“ anno 1967 den Betrieb dort allmählich dicht gemacht, und nur die Schwarzwaldbahn nach Stuttgart hätte überlebt. So aber musste in der Folge wenigstens eine der Drei geopfert werden, weil ‚Bonn‘ erwartete, dass auch die Bahndirektion Stuttgart irgendwo Geld einsparen müsse.

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Schneller als das Auto

Die Schwarzwaldbahn hat Vorteile

  • Mit der Bahn wäre Stuttgart (Hauptbahnhof) in etwa 60 Minuten erreichbar, bei einem Eilzugverkehr in etwa 45 Minuten. Selbst die heutige Fahrtdauer mit der S-Bahn Stuttgart-Weil der Stadt von 38 Minuten ist mit dem Auto nicht zu schaffen.
  • Die S-Bahn benötigt für die 32 Kilometer Stuttgart-Weil der Stadt 38 Minuten, das ergibt eine Reisegeschwindigkeit von 50,5 km/h bei einer Höchstgeschwindigkeit von 100/120 km/h. Die Schwarzwaldbahn im Abschnitt Calw-Weil der Stadt würde bei einer Reisezeit von 23 Minuten (Streckenlänge 23 km) somit 60 km/h Reisegeschwindigkeit erreichen. Sie wäre also im Verhältnis sogar schneller als die S-Bahn.
  • Die Schwarzwaldbahn ist als Hauptstrecke gebaut und trassiert worden, d. h. mit möglichst wenig Bögen, großzügigen Radien und wenig Bahnübergängen. Dadurch kann sie zügig, fahrdynamisch angenehm und sicher befahren werden. Sie wurde zuletzt mit bis zu 100 km/h befahren. Die anderen wieder in Betrieb genommenen regionalen Strecken in Baden- Württemberg sind ursprünglich für Geschwindigkeiten von 30 bis 40 km/h gebaut worden, dort beträgt die V/max heute 60 bis 80 km/h. Bei einer Optimierung der Gleislage bei der Schwarzwaldbahn und einer somit gut möglichen Erhöhung der V/max in den geraden und wenig gebogenen Abschnitten auf 120 km/h wäre eine weitere Verkürzung der oben genannten Reisezeit möglich.
  • Die Schwarzwaldbahn ist landschaftlich überaus reizvoll, technisch spannend, bietet phantastische Ausblicke besonders auf Calw. Für den Bäderkreis Calw, besonders Bad Liebenzell, würde sie die direkte Bahnverbindung aus der Region Stuttgart bilden. Schon alleine aus diesen Gründen ist die erneute Möglichkeit, auf ihr fahren zu können, ein touristisches Muss.
  • Die Schwarzwaldbahn bildet die kürzeste Bahnverbindung zwischen Nagold, Stuttgart und Kornwestheim. Für eine zeit- und kostensparende Direktanbindung von Nagold, sei es im Personen- oder Güterverkehr, wäre die Schwarzwaldbahn das gegebene Mittel.
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Die Region Nordschwarzwald und die Schiene

region_nordschwarzwald
Die Schwarzwaldbahn ist einzigartig

  • Für Kommunen und Regionen wird heute eine Bahnverbindung als wichtiger Standortfaktor angesehen, der zur Infrastruktur dazugehört. Somit bildet eine regionale und dazu landschaftlich interessante Bahnstrecke wie die Schwarzwaldbahn ein kommunales und regionales Aushängeschild.
  • Für Pendler, Freizeitverkehr und Touristen ist es wohltuend, wenn sie bequem, zuverlässig, entspannt und vor allem auf die Minute kalkulierbar ihr Ziel erreichen, ohne Rücksicht auf Wetter oder Stau.
  • Öffentliche und private Einrichtungen müssen auch ohne Auto erreichbar sein. Viele Haushalte und Personen haben kein Auto oder wollen nicht immer eines benutzen. Ihr Anteil wird zunehmen.
  • In der Diskussion um Klimawandel, Energieverbrauch und Schadstoffausstoß schneidet die Bahn sehr gut ab.
  • Wie es bei der Straße eine Aufteilung in Autobahnen, Bundesstraßen, Landstraßen, Kreisstraßen und Ortsstraßen gibt, würde beim öffentlichen Verkehr eine Lücke bestehen zwischen Hochgeschwindigkeitszug, Schnellzug, Eilzug und Omnibus, wenn es nicht Personenzüge gäbe.
  • Die bestehende Bahnlinie Pforzheim-Calw-Horb, die Nagoldbahn, bindet zwar als Nord-Süd-Achse auch Calw an das weltweite Schienennetz an, entspricht aber nicht den Hauptverkehrsströmen. Diese verlaufen in West-Ost-Richtung von Calw Richtung Böblingen, Leonberg und Stuttgart. Diese Funktion kann die Schwarzwaldbahn (wieder) übernehmen, zumal die S-Bahn-Strecke Stuttgart-Leonberg-Weil der Stadt bereits besteht.
  • Der Landkreis Calw ist nicht nur ein Pendlerwohnort, sondern auch Ziel von Ausflüglern und Urlaubern. Touristen aus aller Welt besuchen Calw und kommen vor allem aus Richtung Stuttgart/Flughafen. Bisher haben sie keine attraktive Möglichkeit, ohne Auto nach Calw zu gelangen.
  • Der Güterverkehr ist der Wachstumsmarkt Nummer eins des Verkehrsmittels Schiene. Somit wird- für Industrie und Gewerbe auch im Kreis Calw eine Bahnanbindung und die Nähe zum Bahnknoten Kornwestheim wieder stark an Bedeutung gewinnen.
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Offene Fragen zur Schwarzwaldbahn

fragezeichenAch, wie gut, dass niemand weiß …?

  1. Weshalb hat die Stadt Calw sich schon 1950 und später wiederholt um einen ortsnahen Haltepunkt für die Schwarzwaldbahn (unterhalb des Krankenhauses auf Höhe der Nikolausbrücke) anstatt des relativ weit entfernten „Hauptbahnhofs“ gekümmert, aber die Bundesbahn ist nie darauf eingegangen, sondern hat nur zurückgehende Nutzerzahlen registriert?
  2. Weshalb wird bei der ,Standardisierten Bewertung‘, der üblichen Grundlage für Zuschussanträge für Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), die Erfüllung gewisser Nutzen-Kosten-Mindestfaktoren gefordert, während für die sonstigen öffentlichen Bauvorhaben zwar die Bauwürdigkeit geprüft wird, aber oft nicht die eigentliche Wirtschaftlichkeit?
  3. Weshalb muss bei der ,Standi‘ neuerdings auch eine 30-jährige Folgekostenrechnung vorgelegt werden, während dies für Kläranlagen, Schwimmbäder, Stadthallen oder Straßen nicht verlangt wird?
  4. Weshalb gibt es bei den öffentlichen Verwaltungen die Referate für Straßenbau aber keine mit der erklärten Zielsetzung für den Bau von Infrastruktur für den ÖPNV, sondern nur für die Verwaltung des vorhandenen Bestandes?
  5. Weshalb werden generell nicht Verkehrsbauabteilungen eingerichtet, bei denen die Planung für Schiene, Bus und Straße in einer Hand ist und gegenseitig abgestimmt wird?
  6. Die Förderung der Schönbuch- und der Schwarzwaldbahn durch den Bund ist 1988 mit gleichlautenden Argumenten abgelehnt worden. Weshalb ist es dem Landkreis Böblingen bis 1996 gelungen, dennoch eine Förderung von Land und Bund zu erhalten (auch indem er einen fehlenden Landesanteil selber aufbrachte) und die Strecke in den eher lokal bedeutsamen Ort Dettenhausen wieder in Betrieb zu nehmen, während die Schwarzwaldbahn als offensichtliches Bindeglied zwischen der Großen Kreisstadt Calw und der Landeshauptstadt bis heute nicht gefördert wurde?
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Bitte daran denken

dran_denkenWichtig für die Schwarzwaldbahn-Politik

Die Schwarzwaldbahn war lange Zeit nur der verhungernde Appendix am ‚ausgestreckten Arm‘ Stuttgarts und einer weit entfernten, uninteressierten Bahndirektion. Das darf nicht wieder vorkommen!
Auch dann, wenn der bestehende Betreiber von Nahverkehr und S-Bahn in der Region Stuttgart den Auftrag zum Befahren des Abschnittes Weil der Stadt-Calw erhalten sollte, sollten deshalb die Kommunen im Kreis Calw auf folgendes achten:

Die Schwarzwaldbahn ist eine eigenständige Landkreiseinrichtung und ein Marketinginstrument im und für den Kreis Calw und die Region Nordschwarzwald. Das sollte sie organisatorisch auch bleiben. Das sollte durch den Einsatz eines etwa in den ‚Kreisfarben‘ lackierten Zuges in der Relation Calw – Stuttgart (‚Ich bin der Calwer – die Schwarzwaldbahn‘) dokumentiert werden.

Verträge mit Auftragnehmern sollten so gestaltet werden, dass ein Eigeninteresse des Auftragnehmers an zunehmendem und zusätzlichem Verkehr gefördert wird.

Kein Auftragnehmer sollte eine De-facto-Stellung erhalten, durch die der Einsatz von Zügen anderer Unternehmen (oder von Vereinen) erschwert oder unbezahlbar gemacht wird, etwa von Theaterzügen usw.

Der Nutzen der Schwarzwaldbahn beschränkt sich bei weitem nicht auf den Pendlerverkehr Richtung Stuttgart. Der Freizeitverkehr hat heute einen Anteil von mehr als 50 Prozent. Ein Hauptpotenzial der Schwarzwaldbahn liegt somit im Ausflugs- und Bäderverkehr aus der Region Stuttgart nach Weil der Stadt, Hirsau, Calw, Bad Liebenzell und Nagold. Das bringt auch Kaufkraft, steigert künftigen Wohnwert und ist praktiziertes Städtemarketing. Dies sollte durch spezielle Zugangebote gefördert werden, z. B. Flügelzüge Böblingen/Stuttgart-Renningen-CaIw/Bad Liebenzell/Nagold. Mit schnellen Triebwagen und automatischer Kupplung ist dies heute problemlos möglich. Um die Auftragnehmer zum ‚Best-practice‘-Verhalten aufzufordern, sollte der Betreiber des Freizeitverkehrs nach Calw ein anderer sein als der des Alltags-Pendelverkehrs.

Der Bahnhof Calw Süd sollte nicht nur der „Prellbock Stuttgarts“ sein, sondern wieder eine komplette Weichen- und Signalausrüstung für die Weiterfahrt von Zügen nach beiden Richtungen ins Nagoldtal erhalten. Das würde auch den Nutzen der Schwarzwaldbahn als Verkehrseinrichtung innerhalb des Landkreises Calw – zusammen mit der Nagoldbahn – massiv erhöhen.

Eine Mitnutzung und Präsentation des technischen Denkmalwertes der Schwarzwaldbahn und der historischen Bahnanlagen wäre sinnvoll und angemessen. Herausragende Beispiele bieten dafür etwa: die Albtal-VerkehrsgeseIlschaft Karlsruhe (AVG) auf der Albtalbahn Karlsruhe-Bad Herrenalb; der Verein Eisenbahnfreunde Pforzheim- Weißenstein mit seinem Stationsgebäude und Mitnutzung durch die Verkehrsbetriebe Pforzheim; Calws Partnerstadt Latsch mit der mustergültigen Restaurierung der Vinschgaubahn und ihrer historischen Dampflokstation zur Nutzung für moderne Züge.

Eine umfassende touristische Vermarktung der Schwarzwaldbahn bietet sich insbesondere an im Rahmen des bestehenden Natur-, Landschafts- und Tourismuskonzeptes ‚Plenum‘ der Landkreise Calw und Böblingen für das Heckengäu sowie mit dem Enzkreis und der Stadt Pforzheim für Fahrrad- Radwanderzüge, da Würmtal (von Ehningen/S-Bahn oder Weil der Stadt bis Pforzheim) und Nagoldtal für Radtouren bestens geeignet sind und Nagold- und Schwarzwaldbahn für die Rückfahrt bereitstehen.

Der Schienengüterverkehr in der Relation Nagold-Calw-Schwarzwaldbahn -Kornwestheim liegt im Interesse der Wirtschaftsregion Nordschwarzwald (und würde dem Bahneigentümer interessante Trassenentgelte einbringen). Bei der Sanierung der Schwarzwaldbahn sollte die Belastungsklasse der Bauwerke (vor allem der neu zu bauenden Brücken), des Oberbaues, die Ausweichmöglichkeiten und die Trassierung so gewählt werden, dass dieser Güterverkehr ohne betriebliche Einschränkungen geführt werden kann, insbesondere ohne neue starke Steigungen (wie sie bei einer Trassenkorrektur auftreten könnten).

Das Management für die Schwarzwaldbahn sollte im Bereich des Landkreises Calw angesiedelt sein, idealerweise verbunden mit dem für die Nagoldbahn. Eine Betriebsabwicklung, -leitung und -überwachung der Schwarzwaldbahn nicht als Anhängsel eines Großkonzerns, sondern durch einen regional tätigen/ tätig werdenden Akteur würde qualitätvolle und nachhaltige Arbeitsplätze im Landkreis Calw sichern und zu einer „Wertschöpfung vor Ort“ führen.

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