Geschichte der Bahn

Fahrplan_Kursbuchstrecke_318kDie Württembergische Schwarzwaldbahn Stuttgart (-Zuffenhausen) – Calw – Nagold war vom Aufwand her betrachtet ein Jahrhundertwerk. Sie wurde gebaut, um Stuttgart an den Nordschwarzwald anzubinden.

Nach Streit um die Linienführung über Böblingen oder Weil der Stadt wurde sie zwischen 1868 und 1872 abschnittsweise eröffnet ( Chronologie, Elektrifizierung).

Leider dauerte der durchgehende Betrieb Stuttgart – Calw – Nagold – Horb – Rottweil und darüber hinaus nur etwa 5 Jahre. Mit der Inbetriebnahme der Gäubahn Stuttgart – Böblingen – Eutingen und weiter wurde er uninteressant, und die Bedeutung der Schwarzwaldbahn wandelte sich grundlegend.

Der Teil Calw – Nagold wurde später der Nagoldtalbahn Pforzheim – Calw – Nagold – Horb zugeschlagen, der Abschnitt Zuffenhausen – Weil der Stadt dem Stuttgarter Nahverkehr (1940 elektrischer Betrieb mit Vororttriebwagen ET 65, ab 1978 S-Bahn).
Seit 1988 fährt auf dem Teil Weil der Stadt – Calw kein Zug mehr. (Reaktivierung)

Bahnhof Calw (historisch)

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WSB Aktuell

WSB Aktuell Nr. 4

WSB Aktuell Nr. 3

WSB Aktuell Nr. 2

WSB Aktuell Nr. 1

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Archiv WSB Nachrichten

WSB Nachrichten 2011 Nr. 1

WSB Nachrichten 2010 Nr. 1

WSB Nachrichten 2010 Nr. 2

WSB Nachrichten 2009

WSB Nachrichten 2008

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WSB Nachrichten 2002 Nr. 1

WSB Nachrichten 2002 Nr. 2

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WSB Nachrichten Februar 2013

Inhalt der WSB Nachrichten Februar 2013

  • 25 Jahre Verein Württ. Schwarzwaldbahn
  • Gastbeitrag Pro Bahn
  • Der Blick nach vorne
  • Termine
  • In eigener Sache

Download WSB Nachrichten

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20 Jahre Verein WSB

Bilder aus der Broschüre ‚Zu(g)kunft für Calw‘; 20 Jahre Verein Württembergische Schwarzwaldbahn Calw – Weil der Stadt e.V.

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Vereinsziele

Ein Programm für die Schwarzwaldbahn

Was tut der Verein WSB e.V.

Begrifflich inzwischen etwas angepasst, sind die Satzungsziele des Vereins praktisch dieselben wie bei der Gründung 1987 – unverändert aktuell!

  • Förderung der Erhaltung der Bahnstrecke Calw-Weil der Stadt
  • Wiederbelebung der originalen historischen Bezeichnung Schwarzwaldbahn als Markenname und Marketinginstrument
  • Einsatz von Sonderzügen, um die Bahnstrecke Calw-Weil der Stadt ins öffentliche Bewusstsein zu bringen, und zur touristischen Werbung für die Region Nordschwarzwald
  • Förderung des Gedankens an eine Neubau-Bahnverbindung Calw-Böblingen (-Stuttgart) unter Verwendung der vorhandenen Strecke Calw-Dätzingen

Weil der Verein dem Verfall der Bahnanlagen nach zehn Jahren nicht mehr länger zusehen wollte und Hilfsangebote des Vereins an die Kommunen zu keinem greifbaren Ergebnis führten, wurde der Verein dann zunächst ohne Genehmigung selbst „mit der Hand am Arm“ auf der Strecke tätig – offiziell heißt so etwas ,ziviler Ungehorsam‘. Damit wandelte er sich vom „Papiertiger“ zur „Eisenbahn-Bauhütte“. Um die vervielfältigten Aktivitäten im Griff zu behalten, gab sich der Verein 2006 ein

Drei-Säulen-Konzept:

1. Marketing Schwarzwaldbahn: umfasst alle Aktivitäten, welche die Bahn auf irgendeine Art positiv ins Gespräch bringen, vor allem öffentlich- keitsarbeit, Feste, Streckenwanderungen, Ausflüge usw.

2. Verkehrsmittel Schwarzwaldbahn: umfasst die Aktivitäten, mit denen konkret für die künftige Nutzung der Schwarzwaldbahn eingetreten wird, wie Studien, Exkursionen zu anderen modernen Bahnbetrieben oder Touristikbahnen; Podiumsdiskussionen, Drucksachen usw.

3. Kulturgut Schwarzwaldbahn: umfasst die direkte, vor allem hand- werkliche Arbeit des Vereins an den Bahnanlagen und Gebäuden sowie die Präsentation des kulturellen Wertes der Strecke durch Führungen, Vorträge, Ausstellungen, Museum, Literatur, Beschaffung nachgewiesener Originalfahrzeuge usw.

Dazu gehören auch dafür nötige Hilfstätigkeiten wie das Vorhalten von Gerätschaften, Arbeitsfahrzeugen, Lagerräumen usw. Daraus ergibt sich, dass alle Aktivitäten des Vereins zielgerichtet mit dem Thema Schwarzwaldbahn zu tun haben sollen.
Drei-Säulen-Konzept (ausführliche Beschreibung)

Was der Verein WSB nicht ist:

Ein reiner Eisenbahnhobby-Spaßverein, der sich „zufälligerweise“ die Schwarzwaldbahn als Objekt ausgesucht hat

Ein „Fahrzeugsammelverein“, der möglichst viele billig zu habende Schienenfahrzeuge oder Eisenbahngerätschaften irgendwelcher Art und Herkunft heranführt

Was dem Verein WSB wichtig ist:

Nicht hinter verschlossener Tür werkeln, sondern die Öffentlichkeit einbinden (auch wenn das räumlich mangels Zufahrt usw. schwierig ist)

Mindestens so viel für die Öffentlichkeit erbringen (Teilnahme an Landschaftsputzete, Kinderferienprogramm usw.), wie man selber an Unterstützung erwartet. Nicht die wenigen Eisenbahnfreunde sind die Zielgruppe, sondern die Vielfalt der allgemein zu Interessierenden

Sicherheit, Arbeitsschutz, Ordnung, guter Eindruck (der Verein ist Mitglied der Berufsgenossenschaft Bahnen)

Die eigenen Handlungen (und das Bahngelände) mit dem Blick betrachten, mit dem es vermutlich die Offentlichkeit tut

Auch bei unfairer Behandlung gesprächsbereit bleiben: Der Verein hätte sich aus Verärgerung über Bahn oder Kommunen schon mehrmals auflösen kön- nen. Er ist (mit etlicher Nervenkraft des Vorstandes) standhaft geblieben und steht daher nach wie vor als Antrieb für die Schwarzwaldbahn zur Verfügung. Ohne den freundschaftlichen Rückhalt innerhalb des Vereins hätte das der Vorstand jedoch nicht geschafft.

Demokratie auch innerhalb des Vereins, Mitbestimmung durch jedes aktive Mitglied, miteinander reden statt übereinander, Unstimmigkeiten sofort an- und aussprechen, lieber einmal mehr gegenseitige Information und Rückfragen als weniger; kein Ausleben tatsächlicher oder selbstverliehener Hierarchien. Der Verein ist Hobby, das bei einem gemeinsamen Ziel Spaß machen soll: „Wir behandeln uns gegenseitig so, dass wir das nächste Mal gerne wiederkommen!“

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Vereinssatzung

Vereinssatzung im PDF Format zum Download

Verein Württembergische Schwarzwaldbahn (WSB) e.V.

S a t z u n g in der Fassung vom 16. März 2013

§ 1 Name, Sitz
1. Der Verein heißt „Verein Württembergische Schwarzwaldbahn e.V.“ (WSB).1
2. Sitz des Vereins ist Calw.
3. Der Verein ist am 26. Februar 1988 unter VR 415 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Calw eingetragen worden.

1 Nachrichtlich: Gegenüber der Fassung der Gründungsversammlung vom 10.12.1987 ist der Name in der Mitgliederversammlung vom 3.3.2007 geändert worden aus „Verein zur Erhaltung der Württembergischen Schwarzwaldbahn e.V.“

§ 2 Zweck
Der Verein hat den Zweck, insbesondere zur Schonung der Umwelt, wegen der hohen Verkehrssicherheit und des geringen Landschaftsverbrauchs,
1. die Erhaltung der Bahnstrecke (Stuttgart -) Weil der Stadt – Calw mit ihren historisch wertvollen Bau- werken,
2. die Wiederaufnahme des Betriebs,
3. den Neubau einer Eisenbahnverbindung Calw – Sindelfingen unter Benutzung der Württembergischen Schwarzwaldbahn,
4. die Einführung eines historischen Museumsbahnbetriebes zu fördern. Das schließt ein, durch Vorschläge von bedarfsgerechten Fahrplänen und von Gleisanschlüs-sen zu Betrieben möglichst viel Personen- und Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern.

§ 3 Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
5. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied können natürliche und juristische Personen werden. Natürliche Personen unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
2. Die Mitgliedschaft wird nach schriftlicher Beitrittserklärung durch Beschluss des Vorstandes erworben.
3. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Eingang des Jahresbeitrages.
4. Die Mitgliedschaft endet bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss durch die Mitgliederversammlung oder Tod; bei juristischen Personen durch Austritt oder Auflösung , ohne dass ein Rechtsnachfolger vorhanden ist.
5. Ein Austritt muss schriftlich an den Vorstand erklärt werden.
6. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn ein Mitglied dem Zweck des Vereins nachhaltig zuwiderhandelt oder dessen Ansehen beharrlich schädigt.
7. Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und dort ihr Stimmrecht auszuüben, was auch durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Person geschehen kann.
8. Die Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge und Vorschläge zu unterbreiten.
9. Die Mitglieder haben die Pflicht, die vom Verein getroffenen satzungsgemäßen Entscheidungen anzuerkennen und zu beachten.
10. Die Mitglieder haben die Pflicht, den Jahresbeitrag in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres zu bezahlen.

§ 5 Organe des Vereins
1. Die Organe des Vereins sind der Vorstand, Beirat und die Mitgliederversammlung.
2. Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
3. Der Beirat besteht aus einer variablen Anzahl von Mitgliedern, die durch den Vorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Beirat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Ausübung der Vereinsgeschäfte zu unterstützen.
4. Gesetzliche Vertreter im Sinne des § 26 BGB sind alle Vorstandsmitglieder. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt.
5. Die Vorstandsmitglieder werden alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der bisherige Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
6. Vorstand und Beirat sind ehrenamtlich tätig.
7. Durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung kann ein(e) Ehrenvorsitzende(r) aus der Reihe der Mitglieder ernannt werden. Die Ernennung ist eine Auszeichnung für eine langjährige erfolgreiche Tätigkeit an herausragender Stelle im Interesse des Vereins. Die Ernennung erfolgt unbefristet. Die Stellung als Ehrenvorsitzende(r) endet mit der Mitgliedschaft nach §4, Satz 4ff. Der / die Ehrenvorsitzende steht dem Vorstand mit Rat und Tat zur Seite und wirkt bei Behörden, Verbänden und Gremien im Sinne der Vereinsziele.

§ 6 Mitgliederversammlung
1. Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr statt. Ort und Zeit sowie Tagesordnung werden vom Vorstand bestimmt und den Mitgliedern mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
2. Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich mit Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.
3. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
– Bericht des 1. Vorsitzenden über das abgelaufene Geschäftsjahr,
– Bericht des Kassenführers,
– Entlastung des Vorstandes,
– Festsetzung des Mitgliedsbeitrages für das neue Geschäftsjahr,
– alle zwei Jahre Wahlen der Vorstandsmitglieder,
– Beschlussfassung über Anträge,
– Bericht des Vorstandes über geplante Aktivitäten,
– Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins.
4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
5. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden, falls nicht anders vorgeschrieben, mit Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Zu Beschlüssen über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins ist Zweidrittelmehrheit erforderlich.
6. Wahlen können in geheimer Abstimmung oder durch Akklamation erfolgen. Geheime Abstimmung muss erfolgen, wenn mindestens ein Mitglied dies verlangt.
7. Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 7 Geschäftsführung
1. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
3. Die Kassenführung wird für jedes Geschäftsjahr durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer kontrolliert.
4. Gerichtsstand für Streitfälle ist Calw.

§ 8 Auflösung
1. Die Auflösung des Vereins kann nur eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
2. Bei Auflösung fällt das Vermögen des Vereins einer Einrichtung zu, die gemäß Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannt ist. Diese Einrichtung wird von der Mitgliederversammlung bestimmt. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Restvermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

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Mitgliedsantrag

Sie möchten dem Verein Württembergische Schwarzwaldbahn Calw beitreten? Hier können Sie den Mitgliedsantrag im PDF-Format herunterladen:

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Protokolle der Hauptversammlungen

Hauptversammlung 2013

Hauptversammlung 2012

Hauptversammlung 2011

Hauptversammlung 2010

Hauptversammlung 2009

Hauptversammlung 2008

Hauptversammlung 2007

Hauptversammlung 2006

Hauptversammlung 2005

Hauptversammlung 2004

Hauptversammlung 2002

Hauptversammlung 2001

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Nachhaltigkeit für die Schwarzwaldbahn

Am nächsten Dienstag in 17 Jahren

Auch wenn die Schwarzwaldbahn hoffentlich in absehbarer Zeit wieder regulär in Betrieb geht, wird dem Verein das Geschäft nicht ausgehen: Diejenigen Anlagenteile und Baulichkeiten der Schwarzwaldbahn, die regulär auch in Zukunft nicht mehr nutzbar sein oder genutzt werden, aber unter Denkmalschutz stehen, müssen weiterhin erhalten werden. Das wird für den Betreiber ohne ehrenamtliche Hilfe (des Vereins) schwierig sein. Auch bei professionellem gewerblichen Verkehr dürfte zusätzliche, ehrenamtliche Förderung für die Schwarzwaldbahn sinnvoll sein, etwa:

Bau und Unterhalt von Kleinsthaltepunkten (Hirsau Fuchskllnge, Welzberg/Hermann-Hesse-BIick, evtl. Dätzingen, Ostelsheim Sportplatz)

Verwirklichen eines Schwarzwaldbahn-Kulturdenkmal-Konzeptes gemeinsam mit den Kommunen unter Erhaltung und öffentlicher Nutzung des historischen Stationsgebäudes Calw, der ehemaligen Lokstation (teilweise Wiedererrichtung als universell für Kultur und Eisenbahntechnik nutzbare Lo(c)kstation – Kulturdrehscheibe Nordschwarzwald‘ usw.)

Anlage eines Bahnlehrpfades und Hermann-Hesse-Erlebnispfades auf der Trasse des zweiten Gleises zwischen Calw und Althengstett

Organisation und Unterstützung für touristischen Sonderzugverkehr, z. B. Bäderzüge Böblingen/Stuttgart-Calw-Bad Liebenzell oder Zusatzeinsatz eines historischen Zugverkehrs in den „Taktlücken“ am Wochenende

Beschaffung der Calwer Original-Dampflok Nr. 86 436 des Vereins Ulmer Eisenbahnfreunde (www.uef-dampf.de); Präsentation gemeinsam mit der dem Verein WSB gehörenden Calwer Original-Kleindiesellok Köf 4368 in der ‚Lo(c)kstation‘ im Rahmen einer Ausstellung zur spannenden Wirtschafts- und Verkehrsgeschichte von Calw

Während die Kommunen als Auftraggeber und der künftige Betreiber des Regulärverkehrs als Auftragnehmer in gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis- sen stehen werden, wird die Schwarzwaldbahn eine unabhängige, nur der Sache (und der Sachlichkeit) verpflichtete Stimme und Partei (in Gestalt des Vereins WSB) weiterhin gut gebrauchen können.

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